Laufende Einnahmen aus der Stromerzeugung
Der erzeugte Solarstrom kann über Einspeisung, Direktvermarktung oder vertraglich vereinbarte Stromlieferungen Erlöse erzielen. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Projekt ab.
FÜR INVESTOREN · PHOTOVOLTAIK
Mit einer Photovoltaikanlage investieren Sie in eine Anlage, die Strom erzeugt und Einnahmen erwirtschaften kann. IntraVolt unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Dachprojekten. Sie erhalten eine transparente Grundlage, um Investitionskosten, laufende Erlöse und die langfristige Wirtschaftlichkeit zu beurteilen.
Direkter Erwerb und Betrieb einer Photovoltaikanlage · Unverbindliche Anfrage
DIE ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE
Der erzeugte Solarstrom kann über Einspeisung, Direktvermarktung oder vertraglich vereinbarte Stromlieferungen Erlöse erzielen. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Projekt ab.
Unsere Dachpachtverträge sehen eine Grundlaufzeit von 20 Jahren und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils zehn Jahre vor. Für jedes Projekt werden die Nutzungsrechte und die Voraussetzungen für eine Verlängerung individuell geprüft.
Ein Investitionsabzugsbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Entlastungen bereits vor der Anschaffung ermöglichen. Weitere Abschreibungsmöglichkeiten können die zeitliche Verteilung der Steuerbelastung beeinflussen.
Entscheidend sind nachvollziehbare Annahmen: Investitionskosten, Standortertrag, Stromerlöse, laufende Kosten, Dachpacht und technische Reserven. Wir betrachten diese Faktoren gemeinsam, damit Sie das Projekt fundiert beurteilen können.
296 kWp · EIN TRANSPARENTES BEISPIEL
Hypothetische Modellrechnung – kein konkretes Projektangebot und keine Renditezusage.
Alle Werte sind Modellannahmen und keine übernommenen Zahlen aus einem bestehenden Kundenangebot. Alle Beträge netto, vor Ertragsteuern und ohne Finanzierung. Die Rechnung unterstellt vollständigen Vorsteuerabzug. Kein Batteriespeicher.
Restwert: 0 €. Etwaige Rückbaukosten sind nicht enthalten. Für 25 und 30 Jahre wird eine wirksame Vertragsverlängerung vorausgesetzt. Nettozuflüsse nach laufenden Kosten, zusätzlicher Ersatzinvestition und Erlösbeteiligung ab Jahr 21; vor Ertragsteuern und Finanzierung.
Beginnend mit der negativen Anfangsinvestition. Zahlungen des Betriebs jeweils zum Jahresende; keine Abzinsung.
| Jahr | Produktion (kWh) | Stromerlös (€) | Laufende Kosten (€) | Ersatzinvestition (€) | Dachpacht (€) | Nettozahlung (€) | Kumuliert (€) |
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Die Pacht wird für die Modellrechnung vollständig zum Start angesetzt. Die tatsächliche vereinbarte Auszahlung erfolgt zu 50 % bei Baubeginn und zu 50 % bei Inbetriebnahme.
Die laufenden Kosten umfassen modellhaft Wartung, Versicherung, Betriebsführung, Verwaltung und Vermarktung. Die Ersatzinvestition wird zusätzlich angesetzt.
Die Erlössätze sind frei gewählte Szenarioannahmen, keine aktuelle EEG-Vergütung, Marktpreisprognose oder garantierten Strompreise. Eine zusätzliche Marktprämie wird nicht addiert. Die IRR verwendet den anfänglichen Kapitaleinsatz als negative Zahlung zum Zeitpunkt 0 und die jährlichen Nettozuflüsse jeweils zum Jahresende. Wenn die Zahlungsreihe keine eindeutige interne Verzinsung ergibt, wird keine IRR ausgewiesen.
Die Wirtschaftlichkeit hängt insbesondere von Investitionskosten, tatsächlicher Stromproduktion, erzielbaren Strompreisen und laufenden Kosten ab. Ausfälle, Abregelungen, Reparaturen und zusätzliche Anschlusskosten können die Ergebnisse verschlechtern. Für den Betrieb über 20 Jahre hinaus müssen die vertraglichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sein.
STEUERN · SEPARAT BETRACHTET
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können berechtigte Betriebe bis zu 50 % der voraussichtlichen begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorab gewinnmindernd berücksichtigen. Dadurch kann vor der Anschaffung Liquidität entstehen.
Bitte lassen Sie die Voraussetzungen und Folgen individuell durch Ihre Steuerberatung prüfen. Offizielle Grundlage: § 7g EStG.
Eigenständige Illustration; unabhängig von Ihren Einstellungen im Wirtschaftlichkeitsrechner.
Vereinfachtes Beispiel bei vollständiger steuerlicher Nutzbarkeit und unterstelltem konstantem Steuersatz. Der IAB ist kein Zuschuss. Spätere Hinzurechnung und gegebenenfalls eine verringerte Abschreibungsbasis beeinflussen die Steuerwirkung in den Folgejahren. Die tatsächliche Entlastung hängt von Ihrer persönlichen und betrieblichen Situation ab.
Die Dachpacht ist nicht Teil dieser IAB-Bemessungsgrundlage. Die Steuerentlastung wird nicht vom Kapitaleinsatz der Modellrechnung abgezogen. Eine Nachsteuerrendite wird nicht berechnet.
IHR NÄCHSTER SCHRITT
Sie interessieren sich für den direkten Erwerb und Betrieb einer Photovoltaikanlage? Teilen Sie uns Ihre Vorstellungen mit. Eine Anfrage ist keine verbindliche Bestellung oder Reservierung.