DACHFLÄCHEN · INTRAVOLT
Fragen zur Dachverpachtung
Welche Voraussetzungen muss mein Dach erfüllen?
Ihre Dachfläche sollte mindestens 300 m² groß sein und möglichst keine Verschattung aufweisen. Weitere Voraussetzungen sind eine geeignete Statik, ein geeigneter Dachzustand und die Möglichkeit eines Netzanschlusses. Ob Flachdach, Süddach oder Ost-West-Dach: Wir prüfen die Eignung individuell. Bei Dächern mit Wellasbest bieten wir im Rahmen einer Dachverpachtung eine kostenfreie Dachsanierung an. Bei diesem Sanierungsmodell ersetzt die Dachsanierung die Pachtzahlung für die ersten 20 Jahre.
Entstehen mir Kosten für die Solaranlage?
Nein. Sämtliche Kosten für die Planung, Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage übernehmen wir beziehungsweise der jeweilige Investor. Wenn zusätzlich eine Dachsanierung vereinbart wird, sind die Leistungen der vereinbarten Standardsanierung für Sie ebenfalls kostenfrei. Sonderwünsche, beispielsweise eine Dacheindeckung mit Sandwichplatten, können gegen einen vorab vereinbarten Aufpreis umgesetzt werden.
Wie hoch sind die Pachteinnahmen?
Bei optimal nutzbaren Dächern beträgt die Pacht 200 € je kWp installierter Photovoltaikleistung für die gesamte Grundlaufzeit von 20 Jahren. Bei weniger gut geeigneten Dachflächen kann der Pachtsatz niedriger ausfallen. Wir prüfen Ihr Dach gern und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Ab dem 21. Vertragsjahr erhalten Sie bei Fortführung des Pachtverhältnisses 10 % des Stromerlöses. Entscheiden Sie sich für eine kostenfreie Dachsanierung, entfällt die Pachtzahlung für die ersten 20 Jahre; die Erlösbeteiligung ab dem 21. Vertragsjahr bleibt bei Fortführung des Pachtverhältnisses bestehen.
Wie lange läuft der Pachtvertrag?
Die Grundlaufzeit beträgt 20 Jahre. Der Vertrag sieht außerdem zwei Verlängerungsoptionen um jeweils zehn Jahre vor. Werden beide Optionen genutzt, ergibt sich eine Gesamtlaufzeit von 40 Jahren. Ab dem 21. Vertragsjahr erhalten Sie während der weiteren Vertragslaufzeit 10 % des Stromerlöses.
Was passiert nach Vertragsende?
Nach dem Ende des Pachtverhältnisses können Sie die Photovoltaikanlage kostenfrei übernehmen. Alternativ wird die Anlage vollständig zurückgebaut und das Dach in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Wurde im Rahmen des Projekts eine Dachsanierung durchgeführt, bleibt diese selbstverständlich erhalten. Die Einzelheiten zur Übernahme oder zum Rückbau werden im Pachtvertrag geregelt.
Bleibe ich Eigentümer meines Daches?
Ja. Sie bleiben Eigentümer Ihres Daches und des Gebäudes. Mit dem Pachtvertrag stellen Sie lediglich die vereinbarte Dachfläche für die Nutzung durch eine Photovoltaikanlage zur Verfügung. Das Eigentum an Ihrer Immobilie wird dadurch nicht übertragen.
Wer kümmert sich um Wartung und Reparaturen?
Der Anlagenbetreiber übernimmt die Wartung, Instandhaltung, erforderliche Reparaturen und die Versicherung der Photovoltaikanlage. Sie müssen sich um den laufenden Anlagenbetrieb nicht kümmern. Die Zuständigkeiten für das Dach und das Gebäude werden im Pachtvertrag festgelegt.
Kann ich Solarstrom selbst nutzen?
Ja. Als Dacheigentümer können Sie den auf Ihrem Dach erzeugten Solarstrom über einen gesonderten Stromliefervertrag zu einem deutlich vergünstigten Preis beziehen. So profitieren Sie im Pachtmodell doppelt: von den Pachteinnahmen und von niedrigeren Stromkosten. Den konkreten Strompreis und die Lieferbedingungen vereinbaren wir individuell mit Ihnen. Auch beim Sanierungsmodell ist ein Strombezug möglich; hier ersetzt die kostenfreie Dachsanierung die Pachtzahlung für die ersten 20 Jahre.
Ist eine Dachsanierung möglich?
Ja. Wenn Sie eine Dachsanierung wünschen und sich Ihr Dach für das Projekt eignet, führen wir die vereinbarte Standardsanierung kostenfrei durch. Im Gegenzug entfällt die Pachtzahlung für die Grundlaufzeit von 20 Jahren. Ab dem 21. Vertragsjahr erhalten Sie bei Fortführung des Pachtverhältnisses 10 % des Stromerlöses.
Sonderwünsche, beispielsweise Sandwichplatten, können gegen einen vorab vereinbarten Aufpreis umgesetzt werden. Teilen Sie uns Ihren Sanierungswunsch einfach im Dach-Check mit.
Wann erhalte ich meine Pacht?
Die Pacht für die ersten 20 Jahre wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt: 50 % bei Baubeginn der Photovoltaikanlage und 50 % bei ihrer Inbetriebnahme. Beim Sanierungsmodell entfällt diese Pachtzahlung, da Sie stattdessen die vereinbarte kostenfreie Dachsanierung erhalten.
Für welche Gebäude ist das Angebot gedacht?
Unser Angebot richtet sich an Eigentümer von Gewerbe- und Industriegebäuden, Lagerhallen, Produktionsstätten, landwirtschaftlichen Gebäuden und größeren Mehrfamilienhäusern mit mindestens 300 m² Dachfläche. Wir prüfen die technische und wirtschaftliche Eignung jedes Gebäudes individuell.
